Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Genf, Schweiz
26. August - 3. September 2002
Dokument Nr. GEN 18

Zur Beschlussfassung

Weisungsausschuss für Grundsatzfragen III

Angenommene Fassung

Bericht der leitenden Amtsträger/innen (GEN 1)

1. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, den Bericht der leitenden Amtsträger/innen billigend entgegenzunehmen.

2. In Bezug auf besondere Aspekte des Berichts
i) empfiehlt der Ausschuss zum Thema Israel/Palästina, der Zentralausschuss möge
dem ökumenischen Begleitprogramm seine Unterstützung zusichern und
seine Sorge um die dortigen christlichen Gemeinschaften und um die historischen Stätten und Gebäude bekunden;
ii) er stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt eine weitere Erklärung zu Simbabwe für die christliche Gemeinschaft am Ort nicht hilfreich wäre und die Fortsetzung der Unterstützung der Kirchen am Ort und ungehinderte humanitäre Hilfe Priorität haben;
iii) er empfiehlt dem Zentralausschuss, dringende Manahmen zu ergreifen, um die derzeitige Situation zu verbessern, da ungeachtet der Finanzlage des ÖRK 47 % der Mitgliedskirchen, einschlielich nordamerikanischer und europäischer Kirchen, keine Mitgliedsbeiträge an den ÖRK entrichten;
iv) er empfiehlt den Kirchen das bereits fertiggestellte Studienmaterial für die Dekade zur Überwindung von Gewalt und empfiehlt im Blick auf die Entwicklungen seit der Eröffnung der Dekade in Berlin im vorigen Jahr, der Zentralausschuss möge seine Verpflichtung auf die Dekade erneut bekräftigen.

Bericht des Vorsitzenden (GEN 2)

3. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, dem Vorsitzenden für seinen Bericht seinen herzlichen Dank auszusprechen, insbesondere für seine zukunftsweisenden Ausführungen über die theologische Bewertung der Globalisierung und ihr Verhältnis zur Katholizität der Kirche.

4. Der Ausschuss erkennt die Herausforderungen, die darin liegen, derart komplexe Probleme in einer Weise darzustellen und zu erörtern, dass sie Laien ebenso nahegebracht werden können wie Menschen, die eine theologische Ausbildung erfahren haben. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, die Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs schon vorher zu verteilen, und unterstreicht die Notwendigkeit theologischer und terminologischer Genauigkeit.

5. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung zu bitten, dem Vorschlag des Vorsitzenden Folge zu leisten und für die Neunte Vollversammlung eine kurze Erklärung zur Ekklesiologie auszuarbeiten. Diese Erklärung sollte insbesondere auf das Verhältnis zwischen der Kirche als einer lokalen Gemeinschaft und ihrer Universalität sowie zwischen kirchlicher Vielfalt und Einheit eingehen (siehe auch unten Absatz 13).

Bericht des Generalsekretärs (GEN 3)

6. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, dem Generalsekretär für seinen Bericht herzlich zu danken. Der Ausschuss ermutigt den Generalsekretär zugleich, seine "Ansätze zu einer ökumenischen Neugestaltung für das 21. Jahrhundert" (Absatz 43) weiterzuentwickeln und seine Gedanken zu dieser Frage in seinen Abschlussbericht für die Tagung des Zentralausschusses im kommenden Jahr einflieen zu lassen. Der Ausschuss nahm die Vorschläge zur Kenntnis, die der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen II vorgelegt hat, und zwar zu folgenden Punkten:
· Diskussion auf der nächsten Vollversammlung über die Frage, wie der ÖRK in eine 'organischere' Beziehung zu den regionalen ökumenischen Organisationen und zu den weltweiten christlichen Gemeinschaften treten könnte;
· Weiterführung der Gedanken über 'unser aller Verwundbarkeit', auch zusammen mit Kirchen, NROs und staatlichen Organisationen;
· Notwendigkeit der Weiterarbeit an der Fortbildung der ökumenischen Führungskräfte (Absatz 35).

Bericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit (GEN 5)

7. Der Ausschuss nimmt ferner die Stellungnahmen aus den Weisungsausschüssen für Grundsatzfragen I und II zur Kenntnis und empfiehlt dem Zentralausschuss, der Sonderkommission seinen tief empfundenen Dank für ihre Arbeit auszusprechen, in der sie ein breites Spektrum herausfordernder Probleme und Anliegen, die ihnen unterbreitet wurden, angesprochen hat.

8. Der Ausschuss würdigt die Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und des engagierten Suchens nach dem Geist Christi und die Vielfalt, auf der die Vorschläge der Sonderkommission beruhen, und empfiehlt dem Rat, zu einer Entscheidungsfindung im Konsensverfahren überzugehen, wie es in Absatz 48 und im Anhang B zu Dokument GEN 5 beschrieben ist; er weist darauf hin, dass eine begrenzte Zahl von Angelegenheiten auch weiterhin auf dem Abstimmungsweg entschieden werden müsse, siehe Absatz 49.

9. Der Ausschuss hebt hervor, dass die Modalitäten und Mechanismen für das Konsensverfahren noch im einzelnen erörtert werden müssen. Er schlägt eine Übergangsphase vor, in der der Zentralausschuss und seine leitenden Amtsträger/innen zunächst in die Besonderheiten der Entscheidungsfindung im Konsensverfahren eingewiesen werden und danach damit beginnen sollen, das neue Verfahren zu praktizieren. Der Ausschuss empfiehlt, einen Entwurf der erforderlichen Revision der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten Zentralausschusstagung zu setzen und zu testen.

10. Der Ausschuss sieht die Notwendigkeit der weiteren Diskussion über noch offene Fragen in Bezug auf die orthodoxe Mitarbeit. Daher empfiehlt er,

a) dass ein ständiger Ausschuss mit 14 Mitgliedern eingesetzt werden soll, von denen die Hälfte aus orthodoxen Kirchen kommen;
b) dass der Lenkungsausschuss der Sonderkommission diese Aufgabe bis zur nächsten Vollversammlung wahrnehmen soll;
c) dass Absatz 50 (e), (f) und (g) des Berichts der Sonderkommission als Leitlinien für die Arbeit des Ausschusses festgelegt werden sollen;

11. Trotz ausführlicher Diskussion konnte im Ausschuss keine Einigung über den Namen des Ausschusses erzielt werden, da es unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung des Wortes 'ständig' gab. Die Mehrheit des Ausschusses empfiehlt jedoch, vorläufig den Namen „Ständiger Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit“ zu wählen.

12. Der Ausschuss nimmt die Anregungen der Sonderkommission (GEN 5 Absatz 51) auf, jeweils zwei Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende an die Spitze der Leitungsgremien des ÖRK zu setzen. Angesichts der Tatsache, dass in dieser Frage in der Sonderkommission (und im Ausschuss selbst) kein Konsens erzielt werden konnte, empfiehlt der Ausschuss dem Zentralausschuss, sie zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit zu überweisen.

13. Der Ausschuss nimmt das besondere Anliegen der Sonderkommission, das Thema Ekklesiologie, zur Kenntnis und bekräftigt die Empfehlung (siehe oben, Absatz 5), dass die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung die Arbeit an den in den Absätzen 15-18 des Berichts der Sonderkommission aufgeworfenen Fragen fortsetzen und für die Neunte Vollversammlung aufbereiten möge.

14. Im Hinblick auf den Vorschlag der Sonderkommission zur gemeinsamen Andacht und im Bewusstsein der Aussage, „Wir müssen auch gemeinsam beten, wenn wir beieinander bleiben wollen“, sowie der Bedeutung des gemeinsamen Gebets zur Ermutigung, Erneuerung und Inspiration empfiehlt der Ausschuss dem Zentralausschuss, den „Rahmen für die gemeinsame Andacht bei ÖRK-Versammlungen“ (Anhang A des Berichts der Sonderkommission) entgegenzunehmen und denjenigen zu empfehlen, die auf ÖRK-Tagungen Andachten vorbereiten. Der Ausschuss empfiehlt, dieses Dokument als Rahmen und nicht als Vorschrift oder Richtlinie zu verstehen; es sollte für größere ÖRK-Tagungen, bei denen offizielle Andachten stattfinden (insbesondere Vollversammlungen und Zentralausschusstagungen) genutzt werden. Der Ausschuss empfiehlt, Gebetsgottesdienste bei solchen Tagungen deutlich als „konfessionell“ oder „interkonfessionell“ zu kennzeichnen und bei konfessionellen Versammlungen anzukündigen, um welche Tradition es sich handelt. Der Ausschuss unterstreicht, dass dieser Rahmen nicht so zu verstehen ist, dass er „innerhalb der ökumenischen Bewegung (…) universell anwendbar wäre“ (Anhang A, Abs. 4). Der Ausschuss hält jedoch daran fest, dass überall Einfühlung und Verständnis für andere Traditionen und Situationen angebracht ist, und zwar insbesondere im Hinblick auf den Status der Frau und die seelsorgerliche und theologische Bedeutung von exklusiver und inklusiver Sprache.

15. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, den Ständigen Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit zu beauftragen, die in Kapitel C Absatz 6 des Berichts der Sonderkommission genannten Punkte weiter zu erörtern:
· der ekklesiale Charakter gemeinsamer Andachten;
· sensible Fragen, die in gemeinsamen Andachten bei ÖRK-Versammlungen immer wieder auftreten;
· die Weiterentwicklung des gemeinsamen Andachtslebens in der Gemeinschaft des ÖRK;
· die Verwendung des in Anhang A von Dok. GEN 5 vorgelegten Rahmens bei der Planung gemeinsamer Andachten auf ÖRK-Versammlungen, Reflexion über die Erfahrungen, die damit gemacht werden, und gegebenenfalls Präzisierung dieses Rahmens.

16. Der Ausschuss prüfte die Empfehlungen (Kapitel C, Abs. 7-9) der Sonderkommission zur Mitgliedschaft des ÖRK (die auch im Bericht der Studiengruppe für Fragen der Mitgliedschaft (GEN 6) behandelt wird, den der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I erörterte). Der Ausschuss nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestmitgliederzahl von beitrittswilligen Kirchen (auf 50 000) den Status der jetzigen Mitgliedskirchen nicht berührt. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, folgenden Punkten zuzustimmen:
a) der Kategorie von „assoziierten Kirchen des ÖRK“;
b) dem Grundsatz, den Kriterien für die Mitgliedschaft theologische Kriterien hinzuzufügen;
c) der Änderung des Aufnahmeverfahrens dahingehend, dass Anträge künftig vom Zentralausschuss und nicht von der Vollversammlung behandelt werden;
d) der Vorbereitung der erforderlichen Verfassungs- und Satzungsänderungen, welche auf der nächsten Tagung des Zentralausschusses angenommen und auf der nächsten Vollversammlung abschließend zu bestätigten sind.

Tagungsort der Neunten Vollversammlung (GEN 13)

17. Der Ausschuss befasste sich zunächst mit der Frage, ob es verantwortbar sei, angesichts der gegenwärtigen finanziellen Lage des ÖRK mit der Planung und Vorbereitung einer Vollversammlung zu beginnen. Der Ausschuss wurde an die Reaktion der Mitgliedskirchen erinnert, als diese vor der Vollversammlung in Harare konsultiert worden waren. Er plädierte mit Nachdruck dafür, dass die Mitgliedskirchen in regelmäßigen Abständen zu einer Vollversammlung zusammenkommen, und äußerte sich positiv über deren belebende Auswirkungen. Der Ausschuss sah weniger Anlass zur Beunruhigung, als er über die finanziellen Vorkehrungen informiert worden war (die Kosten der Vollversammlung sollen zum Teil aus einem ÖRK-Sonderhaushalt gedeckt werden, in den bereits SFr 1,1 Mio. der veranschlagten SFr 1,5 Mio. geflossen sind; die Mitgliedskirchen werden angeregt, ebenfalls regelmäßig Mittel zurückzustellen; ein weiterer Betrag kommt aus Sondermitteln und Beiträgen der Besucher). Der Ausschuss empfiehlt daher, die Planung und Vorbereitung einer Vollversammlung im Jahr 2006 fortzusetzen.

18. In der ausführlichen Debatte über mögliche Tagungsorte berücksichtigte der Ausschuss auch die für die Weltmissionskonferenz vorgeschlagenen Orte. Die Notwendigkeit eines effektiven Teams vor Ort und einer guten Infrastruktur wurde – insbesondere angesichts der erheblichen Personalkürzungen im ÖRK seit Harare – hervorgehoben. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die koreanischen Kirchen revidierte Zahlen vorgelegt haben, nach denen sich die für Seoul veranschlagten Kosten verringert haben und nur noch geringfügig über den Kosten für Porto Allegre liegen (siehe Dok. GEN 13).

19. Der Ausschuss prüfte den Vorschlag, die Frage des Tagungsortes nicht auf dieser Zentralausschusstagung zu entscheiden, sondern erst auf der Exekutivausschusstagung im Februar, wenn die politischen und praktischen Bedingungen einer Tagung in Zypern klarer sein würden. Der Ausschuss möchte dennoch empfehlen, die Entscheidung jetzt und vom Zentralausschuss selbst treffen zu lassen, damit die ersten Vorbereitungen für die Vollversammlung anlaufen und die für die Weltmissionskonferenz fortgesetzt werden können.

20. Der Ausschuss war der Ansicht, eine Auflistung der für und gegen jeden Ort sprechenden Faktoren könne für die Zentralausschussmitglieder hilfreich sein.

TagungsortFürWider
Nikosia (Zypern)Bisher keine Vollversammlung im Nahen/Mittleren OstenHöhere Kosten
Orthodoxes Umfeld Entfernung zwischen Unterkunft und Tagungsstätten
Ökumenisches Umfeld – Rat der Kirchen im Mittleren Osten Risiko/Ungewissheit über die Lage 2006 (wird EU-Beitritt zu Vereinigung führen? Kirchliche Situation)
Politische und interreligiöse Dimension – Zeugnis für Frieden auf geteilter Insel; Nähe Israel/Palästina
Sicherheit gewährleistet
Staatliche Unterstützung
Verkehrssprache Englisch
Seoul (Korea)Stark motivierte und wachsende KirchenPlenarsaal unsicher
Politischer Kontext (Überbleibsel des ‚Kalten Kriegs‘)Risiko/Ungewissheit über die Lage 2006 (wird neuer Präsident ‚Sonnenscheinpolitik‘ fortsetzen? Mögliche Konflikte; würde Vereinigung zu gesellschaftlicher Implosion führen?)
Chancen einer zunehmenden ökumenischen Zusammenarbeit
Niedrigere Kosten
Herausforderung eines nicht-christlichen Umfelds
Porto Allegre (Brasilien)Bisher keine Vollversammlung in LateinamerikaRisiko/Ungewissheit über die Lage 2006 (Wahlen, wirtschaftliche Probleme)
Sozialer/wirtschaftlicher Kontext (Globalisierung usw.)
Starkes ökumenisches Engagement, einschließlich römisch-katholische Kirche und Pfingstgemeinschaften
Tagungsräume gesichert
Niedrigste Kosten
Gute Infrastruktur und Unterstützung vor Ort
21. Im Hinblick auf den kulturellen und sozialen Kontext informierte Gordon How den Ausschuss auch über andere Punkte, die seine Gesprächspartner angesprochen hatten, darunter folgendes:

Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, Gordon How ganz besonders für seine Arbeit zu danken, mit der er die Entscheidung des Zentralausschusses vorbereitet hat. 22. Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, über den Tagungsort mit Stimmzetteln abzustimmen, und er empfiehlt dafür folgendes Verfahren: Erhält einer der Tagungsorte in der ersten Abstimmung nicht die absolute Mehrheit, dann wird ein zweites Mal abgestimmt, und zwar über die beiden Orte, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten. Möglicherweise sind die Mitglieder des Zentralausschusses daran interessiert zu erfahren, dass die Abstimmung im Weisungsausschuss für Grundsatzfragen eine sehr knappe Mehrheit für Porto Alegre ergeben hat, das mit 9 Stimmen vor Seoul und Nikosia (jeweils 8 Stimmen) lag. 23. Der Ausschuss empfiehlt, die Frage zu prüfen, ob der nächste Zentralausschuss an einem der nicht für die Vollversammlung ausgewählten Orte tagen könnte.