Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Genf, Schweiz
26. August - 3. September 2002
Dokument Nr. PUB 5

Zur Beschlussfassung

Zweiter Bericht des Ausschusses für internationale Angelegenheiten

Angenommen


I. ERKLÄRUNG ZU SÜDASIEN

Die Lage in Südasien stellt eine ernsthafte Bedrohung für den Weltfrieden dar. Zwei Nuklearmächte, Indien und Pakistan, leben in einem Zustand permanenter und wachsender militärischer Konfrontation. Seit fünf Jahrzehnten sind zwischenstaatliche und innerstaatliche Gewalt und Konflikte an der Tagesordnung. In dieser Region leben über eine Milliarde Menschen und zwei sehr unterschiedliche Welten stoßen hier aufeinander – die Welt der kleinen, reichen Elite und die Welt der großen Mehrheit der Armen, Benachteiligten und gesellschaftlich Marginalisierten. Die Gesellschaft beider Länder ist infolge von Nationalismus, Ethnozentrismus und religiösem Extremismus zerrissen.

Drei kleinere Länder, Nepal Sri Lanka und Bangladesch, befinden sich ebenfalls in der Krise. Nepal, das einzige hinduistische Königreich der Welt, ist mit einem sich ausweitenden "maoistischen" Aufstand konfrontiert, der viele Menschen das Leben kostet, Hab und Gut zerstört und die Sicherheit der Bevölkerung bedroht. Der ethnische Konflikt in Sri Lanka hat viele Menschenleben gefordert und die Wirtschaft des Landes praktisch zum Stillstand gebracht. Das Abkommen zur Beendigung der Feindseligkeiten, das die Regierung Sri Lankas und die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) im Februar 2002 unterzeichnet haben, stellt ein Zeichen der Hoffnung dar. Seit Bangladesch 1971 durch einen Befreiungskrieg seine Unabhängigkeit erlangte, gelingt es ihm jedoch nicht, seine Politik der Polarisierung zu beenden. Opportunistische Politiker und wiederholte Militärputsche haben das Land praktisch ruiniert. Seine Wirtschaft stagniert und ist voll und ganz von massiver Auslandshilfe abhängig.

Die südasiatischen Gesellschaften leiden unter endemischer Korruption und politischer Polarisierung, die häufig zu massiven und schweren Verletzungen der Menschenrechte politischer Gegner führen. In einem Umfeld ständig wachsender Intoleranz werden religiöse Minderheiten und die Religionsfreiheit nicht nur von staatlicher Seite, sondern häufig auch von den Gemeinschaften angegriffen, die in der Mehrheit sind.

Kirchen und Christen stellen insgesamt eine kleine Minderheit in der Region dar. Das wachsende Klima religiöser Intoleranz und des Nationalismus gefährdet ernsthaft ihr Recht und das anderer religiöser Minderheiten, ihren Glauben öffentlich zu bekennen und zu leben. Die Christen sind häufig zum Schweigen verurteilt, werden zu leidenden Zeugen der Hoffnung in unruhigen Zeiten. Die aktive Beteiligung der Christen am Leben der Gemeinschaft erwächst in diesen kritischen Situationen aus ihrem Verständnis und gelebten Glauben an die Macht des Evangeliums. Inmitten von Zerbrochenheit, Gewalt und Konflikten sind Christen und Kirchen aufgefordert, Boten des Friedens zu sein und Raum für Heilung und Versöhnung zu bieten.

Vor diesem Hintergrund und im Kontext der Dekade zur Überwindung von Gewalt fasst der Zentralausschuss folgende Beschlüsse:

1. Religion, Politik und Intoleranz

1.1 Südasien ist die Heimat vieler großer Weltreligionen – des Islam, des Hinduismus, des Buddhismus und des Christentums. Jahrhundertelang haben die Angehörigen dieser Religionen in Frieden und Harmonie miteinander gelebt. Das scheint sich gegenwärtig zu ändern. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Religion zu einem signifikanten und manchmal dominierenden Faktor in innerstaatlichen Konflikten entwickelt. Sie wird manipuliert, um engen politischen und nationalistischen Interessen und Zielen zu dienen. Religiöse Intoleranz hat fast überall zugenommen und die südasiatischen Gesellschaften bilden hier keine Ausnahme.

1.2 In Indien hat das Erstarken der Bharatiya Janata Party (BJP) die säkularen Grundlagen des Landes ernsthaft unterminiert. In den letzten Jahren sind Christen und Muslime angegriffen und ihre Gottesdiensthäuser niedergebrannt worden. Angriffe gegen die Dalit haben ebenfalls zugenommen. Trotz aller verfassungsmäßigen Garantien dauern Diskriminierung und menschenunwürdige Behandlung der Dalit nicht nur seitens staatlicher Stellen, sondern auch durch die Bevölkerungsmehrheit an. In Pakistan gefährdet das Klima religiöser Intoleranz, das während der 11-jährigen Militärherrschaft General Zias verstärkt wurde, Leben und Eigentum der christlichen Minderheiten. Viele Familien leiden unter der wahllosen Anwendung der Blasphemie-Gesetze, die gegen unschuldige Christen gerichtet werden. Christliche Dörfer und Kirchen werden aufgrund von Hetzkampagnen islamistischer Gruppen angegriffen. Die Lage hat sich infolge des von den USA angeführten Krieges gegen Afghanistan verschärft. In Sri Lanka und Bangladesch missbrauchen buddhistische und islamische Gruppen Religion häufig für politische Zwecke, um Hass und Gewalt gegen religiöse Minderheiten zu schüren.

1.3 Das Klima wachsender religiöser Intoleranz in ganz Südasien hat bereits viele Opfer gefordert. Es hat die multikulturellen , multireligiösen und pluralistischen Grundlagen der Gesellschaften in den verschiedenen Ländern der Region unterminiert. Die Intoleranz hat eine neue Welle von Ideologien ausgelöst, die die Geschichte umzuschreiben versuchen und gewalttätige Konflikte zwischen Gemeinschaften anheizen, welche Trennmauern und Hass zwischen Gemeinschaften und Völkern entstehen lassen.

Der Zentralausschuss ruft die Kirchen, einschließlich der Kirchen in der Region, auf:

· das Bewusstsein für die Ausbreitung des religiösen Extremismus mit seinen negativen Auswirkungen auf die meisten Religionen – Islam, Hinduismus, Christentum und Buddhismus – zu schärfen. Dieser negative Einfluss der Religion geht häufig von Gruppen aus, die der Gesellschaft aus Ignoranz und Obskurantismus heraus ihre religiösen Vorstellungen aufzwingen wollen;

· Projekte zur bewusstseinsbildenden Arbeit in der Zivilgesellschaft zu fördern und zu unterstützen, die Verständnis, Toleranz, Frieden und Harmonie zwischen den Gemeinschaften auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene anstreben;

· mit Menschen anderer Religionen und Überzeugungen den Dialog über Menschenrechte aufzunehmen, um eine Kultur des Friedens aufzubauen und sich mit Anliegen wie Rechte von Minderheiten und Intoleranz auseinanderzusetzen;

· auf das Los der Dalit aufmerksam zu machen, die unter dem diskriminierenden Vorgehen und der Politik der indischen Regierung leiden, und mit rechtlichen Mitteln, bewusstseinsbildender Arbeit und Advocacy-Arbeit auf nationaler und internationaler Ebene dazu beizutragen, dass verfassungsmäßige Garantien tatsächlich umgesetzt werden;

· nationale und internationale Unterstützung für die Abschaffung der Blasphemie-Gesetze in Pakistan zu mobilisieren.

2. Die Konfrontation zwischen Indien und Pakistan und der Kaschmirkonflikt

Die nach dem 11. September eingetretenen Entwicklungen haben Pakistan und Indien erneut an den Rand eines größeren Krieges gebracht. Der Krieg in Afghanistan und die US-amerikanische Präsenz in der Region haben der bereits angespannten Situation auf dem Subkontinent eine neue Dimension hinzugefügt. Das militärische Establishment in Pakistan wird einmal mehr belohnt, weil es die von den USA angeführte internationale Koalition gegen den Terrorismus unterstützt. Doch während das Militärregime sich aktiv am Kampf gegen die Taliban und das Al-Qaida-Netzwerk in Afghanistan beteiligt, geht es im eigenen Land nur halbherzig und ohne wirklichen politischen Willen gegen die islamistischen Gruppen vor, die Gewaltakte in Kaschmir verüben

2.1 Der Kaschmirkonflikt bleibt ein ständiger Stein des Anstoßes zwischen Indien und Pakistan. Seit der Teilung des Subkontinents 1947 haben die zwei Nachbarn drei größere Kriege gegeneinander geführt. Die gegenwärtige Stationierung von Millionen von Soldaten auf beiden Seiten der Grenze könnte zu offenen Feindseligkeiten führen, mit der Gefahr eines atomaren Krieges, den keine der beiden Seiten sich leisten kann.

2.2 Trotz der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates in den 1940er und 1950er Jahren und des Simla-Abkommens von 1972 befinden beide Länder sich gegenwärtig in einer Sackgasse und es bestehen nur geringe Aussichten, dass sie an den Verhandlungstisch zurückkehren, um sich um eine friedliche Beilegung des Konflikts durch Dialog zu bemühen. Die Situation in Kaschmir geriet Ende der 1980er Jahre völlig außer Kontrolle, als Indien, statt auf die von der Bevölkerung Kaschmirs vorgebrachten Beschwerden zu hören und zu reagieren, Truppen in das Hochtal schickte und den Volksaufstand erstickte. Seither hat die Lage sich kontinuierlich verschlechtert und es gibt keine Anzeichen für eine Rückkehr zur Normalität. Die von Pakistan unterstützten Übergriffe islamistischer Kämpfer zur Unterstützung des Kampfes des kaschmirischen Volkes hat die bereits explosive Lage weiter verschärft.

2.3 Die Menschen in Indien und Pakistan zahlen einen hohen Preis für diesen permanenten Zustand militärischer Konfrontation. Sie hat zu einer kontinuierlichen Steigerung der Militärausgaben geführt, die auf Kosten der Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung, des Wohnungsbaus und anderer Projekte menschlicher Entwicklung geht und dadurch die Not des Volkes verschärft.

Der Zentralausschuss

stellt fest, dass der Kaschmirkonflikt in Übereinstimmung mit den Wünschen der Bevölkerung von Dschammu und Kaschmir gelöst werden muss, und zwar ausgehend von den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates aus den 1940er und 1950er Jahren und im Geist des Simla-Abkommens von 1972;
wiederholt, dass es keine militärische Lösung für den Kaschmirkonflikt gibt und dass die beiden Parteien unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückkehren sollten;

appelliert an die Regierungen von Indien und Pakistan, umgehend Schritte zur Wiederherstellung und Normalisierung ihrer Beziehungen zu unternehmen, und zwar in Form vertrauensbildender Maßnahmen, die den Weg zu einem politischen Dialog ebnen könnten;

ruft die Regierung von Indien auf, nicht-staatlichen Menschenrechtsorganisationen den Zugang zum Kaschmirtal zu erleichtern; und die Regierung von Pakistan, die Unterstützung islamistischer Gruppen, die an grenzüberschreitenden terroristischen Anschlägen beteiligt sind, einzustellen;

ermutigt die ÖRK-Mitgliedskirchen, sich mit den Kirchen in Indien und Pakistan solidarisch zu erklären und sie bei ihren Diensten der Heilung und Versöhnung in der Region zu unterstützen;

bittet die Kirchen in Indien und Pakistan nachdrücklich, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Prozess einer friedlichen Beilegung des Kaschmirkonflikts zu unterstützen:
· bewusstseinsbildende Arbeit in den Kirchen beider Länder hinsichtlich der Dringlichkeit einer Lösung des Kaschmirkonflikts zu leisten;
· Ermutigung und Unterstützung von persönlichen Beziehungen zwischen Menschen in Indien und Pakistan, damit ein besseres gegenseitiges Verständnis entstehen und Frieden und Versöhnung in der Region wachsen können;
· Organisation von Nachtgebeten, wenn möglich auf interreligiöser Basis, um Frieden und Versöhnung zwischen beiden Ländern zu fördern.

3. Die nukleare Bedrohung

Die Atomtests, die Indien und Pakistan im Mai 1998 durchführten, kamen für die internationale Gemeinschaft plötzlich und unerwartet. Die Spannungen zwischen beiden Ländern nahmen zu und erhöhten die Aussichten auf einen verschärften Rüstungswettlauf in der Region. Die Tests wurden weltweit verurteilt und am 6. Juni 1998 nahm der UN-Sicherheitsrat Resolution 1172 an, in der beide Länder zur unverzüglichen Einstellung der Tests aufgerufen wurden. Die Resolution legte eine Reihe von Richtlinien fest, um beide Länder in die Bestimmungen des Nichtverbreitungsvertrags einzubinden. Die ökumenische Gemeinschaft ist der begründeten Ansicht, dass es gefährlich ist, sich auf den Nichteinsatz von Atomwaffen in Südasien zu verlassen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Region von Kargil 1999 und der Anschlag auf das indische Parlament am 13. Dezember 2001 haben gezeigt, dass auf dem Subkontinent kaum ein Bewusstsein für die durch die Atomtests im Mai 1998 entstandene neue Ausgangslage besteht.

Der Zentralausschuss ruft die Regierungen Indiens und Pakistans auf:

· ihre Atomwaffen unbrauchbar zu machen und dem Nichtverbreitungsvertrag (NPT) sowie dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) beizutreten;

· alle ihre zivilen Nuklearprogramme international anerkannten Sicherheitsabsprachen zu unterstellen;

· mit anderen Staaten in der Region zusammenzuarbeiten, um in Südasien eine atomwaffenfreie Zone zu schaffen.

ruft ferner beide Regierungen auf, in der Zwischenzeit unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko eines beabsichtigten oder unbeabsichtigten Nuklearangriffs reduzieren, indem sie:
· sich gemeinsam zu einer Politik des Verzichts auf einen Erstschlag verpflichten und diese Verpflichtung in einem bilateralen Abkommen formalisieren;

· darauf verzichten, Trägersysteme einsatzfähig zu machen;

· eine effektive, zentrale zivilpolitische Kontrolle über Atompolitik und –anlagen sicherstellen;

· das bestehende Abkommen über das Verbot von Angriffen auf ihre jeweiligen Nuklearinstallationen ausweiten und verstärken.

fordert die Regierungen Indiens und Pakistans weiter auf:

· alle weitere Forschung, Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen oder Waffenkomponenten zu stoppen;

· die Herstellung von spaltbarem Material einzustellen und internationale Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages über ein weltweites Verbot der Herstellung von spaltbarem Material zu unterstützen.

ruft andere Regierungen auf:

· alle materielle und politische Unterstützung Pakistans und Indiens, die der Entwicklung und Herstellung von Atomwaffen und/oder deren Trägersystemen dient, unverzüglich einzustellen.

ruft seine Mitgliedskirchen in Südasien auf:

· ihre jeweiligen Regierungen nachdrücklich zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass Südasien zu einer atomwaffenfreien Zone wird; und

· bewusstseinsbildende Programme durchzuführen, um die Öffentlichkeit für die Forderung nach Abschaffung der Atomwaffen in Südasien wie auch weltweit zu mobilisieren;

ruft Kirchen in anderen Teilen der Welt auf:

· die Kirchen und ökumenischen Einrichtungen in Südasien bei ihren Bemühungen zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in der Region zu unterstützen; und

· ihre jeweiligen Regierungen aufzufordern, sich jeglicher Unterstützung im Zusammenhang mit Atomwaffenforschung, -produktion und -stationierung durch Indien und Pakistan zu enthalten und zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Zone in Südasien zu ermutigen.

4. Der ethnische Konflikt in Sri Lanka

Der Konflikt in Sri Lanka, der sich1983 radikal verschärfte, hat seither mehr als 60 000 Menschenleben auf beiden Seiten der ethnischen Trennlinie gefordert. Die Wirtschaft des Landes ist durch den Krieg im Chaos versunken. Seit mehr als zwei Jahrzehnten sind die Menschen und zumeist die Tamilen drakonischen Gesetzen unterworfen. Folter, Haft ohne Gerichtsverfahren, außergerichtliche Hinrichtungen und die Einschränkung der Pressefreiheit sind integraler Bestandteil der Regierungspolitik. Die LTTE führen ein strenges Regiment in den Gebieten, die unter ihrer Kontrolle sind und in denen Erpressung, Massenexekutionen und Zwangsrekrutierungen, besonders von Kindern, an der Tagesordnung sind.

Die Eskalation des Krieges in den 1980er und 1990er Jahren führte zu einem Massenexodus von tamilischen Flüchtlingen nach Indien, Westeuropa, Nordamerika und Australien; zudem wurden viele Menschen im Norden und Osten des Landes als Binnenvertriebene entwurzelt. Es wurden mehrere, allerdings größtenteils erfolglose Versuche unternommen, in den Friedensverhandlungen zwischen der Regierung Sri Lankas und den LTTE zu vermitteln. Die Lage veränderte sich jedoch unversehens, als es im Februar 2002 mit Hilfe der norwegischen Regierung gelang, eine Vereinbarung zwischen der Regierung Sri Lankas und den LTTE abzuschließen, in der beide Seiten sich zur Einstellung der Feindseligkeiten während der Friedensverhandlungen, die in Bangkok, Thailand, stattfinden sollen, bereit erklärten.

Der Zentralausschuss:

· begrüßt die Vereinbarung, die zwischen der Regierung Sri Lankas und den Liberation Tigers of Tamil Eelam abgeschlossen worden ist;

· bittet die ökumenische Gemeinschaft eindringlich,

- ihre Schwesterkirchen in Sri Lanka auf ihrer Reise zum Frieden zu begleiten;

- den Nationalen Christenrat in Sri Lanka und die Kirche von Norwegen in ihrem gemeinsamen Bemühen, bewusstseinsbildende Arbeit zu leisten und Unterstützung für den Friedensprozess zu mobilisieren, zu ermutigen und zu unterstützen und sie in ihre Gebete einzuschließen;

- nationale und internationale Unterstützung für den Friedensprozess in Sri Lanka zu mobilisieren;

- personelle wie materielle Ressourcen für Versöhnung und Wiederaufbau in Sri Lanka zur Verfügung zu stellen.

5. Bangladesch und religiöse Minderheiten

Bangladesch ist es auch nach drei Jahrzehnten der Unabhängigkeit noch nicht gelungen, eine funktionsfähige Verfassung für eine demokratische Regierungsführung zu entwickeln. Das Land hat häufige Regierungswechsel und blutige Militärputsche erlebt. Das Prinzip des „säkularen bengalischen Nationalismus“, das seiner Gründung zugrunde lag, ist zusammengebrochen und das Land wird gegenwärtig zwischen rechtsgerichteten, islamistischen Parteien und einem bunt zusammengewürfelten Haufen opportunistischer Politiker aufgerieben. Da es keine parlamentarische politische Kultur gibt, wird destruktive Politik auf der Straße gemacht. Es ist dringend notwendig, dass eine Kultur der Toleranz und des Friedens im Land aufgebaut wird.

Der Zentralausschuss ruft die Kirchen auf:

· die Lage der religiösen Minderheiten im Land zu verfolgen und den Kirchen und Christen in Bangladesch seelsorgerlichen und solidarischen Beistand zu leisten;

· den Kirchen in Bangladesch personelle und materielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie einen Beitrag zur interreligiösen Zusammenarbeit und zum Dialog leisten können – und damit zur Förderung von Toleranz und zum Aufbau einer Kultur des Friedens.


II. Protokollpunkt zum Friedensprozess im Sudan

Auf seiner letzten Tagung (Potsdam, Februar 2001) hatte der ÖRK-Zentralausschuss eine ausführliche Erklärung zur Lage im Sudan angenommen, in der er auf die dringende Notwendigkeit einer Beilegung des Konflikts hinwies und die Mitgliedskirchen sowie die ökumenischen Partner und kirchlichen Hilfswerke aufrief, zu diesem Zweck eine Reihe von Fürspracheaktionen einzuleiten.

Im Rahmen des Ökumenischen Forums für den Sudan verfolgen der ÖRK und andere ökumenische Partner nunmehr intensiver die Entwicklung im Sudan und unterstützen die Kirchen des Landes und treten für Frieden und Versöhnung ein.

Ende Juni 2002 besuchte der ÖRK-Generalsekretär auf Einladung der sudanesischen Kirchen den Norden und den Süden des Landes. Er bekräftigte auf dieser Reise die Zusicherung des ÖRK, er werde die Kirchen bei ihrem Kampf um einen gerechten und dauerhaften Frieden im Sudan auch weiterhin begleiten.

Zeitgleich mit dem Besuch des Generalsekretärs trafen in Machakos (Kenia) unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) Vertreter der Regierung und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung / Armee (SPLM/A) zusammen, um die Verhandlungen über eine friedliche Beilegung des Konflikts fortzusetzen. Am 20. Juli 2002 unterzeichneten sie eine Übereinkunft, das so genannte “Machakos-Protokoll”. Die sudanesischen Kirchen haben trotz ihrer anhaltenden Besorgnis angesichts der Gewalt in der Oberen Nilprovinz unmissverständlich ihre Unterstützung für die Selbstverpflichtung der Parteien zum Ausdruck gebracht, auf der Grundlage der IGAD-Grundsatzerklärung Verhandlungen über eine friedliche und umfassende Beilegung des Konflikts aufzunehmen. Sie begrüßten das Machakos-Protokoll als sachdienlichen Rahmen für weitere Friedensverhandlungen und insbesondere die Vereinbarung der Parteien, Bestimmungen zum Recht der Bevölkerung des Südsudan auf Selbstbestimmung und zu Staat und Religion in ein Schlussabkommen aufzunehmen.

Der Zentralausschuss begrüßt das Machakos-Protokoll und bekräftigt seine Unterstützung für den IGAD-Friedensprozess. Er würdigt die ausdauernden Bemühungen der sudanesischen Kirchen, sich selbst unter größten Schwierigkeiten für den Frieden einzusetzen, und versichert sie seines anhaltenden Beistands. Er ist nach wie vor besorgt angesichts der Berichte über eine Eskalation der Kampfhandlungen bei Tam im Westen der Oberen Nilprovinz und bei Yuai im Osten der Oberen Nilprovinz, welche einen schweren Verstoß gegen die Bestimmungen des von den USA und der Schweiz zuvor vermittelten Waffenstillstandsabkommens für die Nuba-Berge darstellen und zu weiteren großen Verlusten an Menschenleben sowie zur Vertreibung der Zivilbevölkerung geführt haben.

Angesichts dieser neuen Entwicklungen und im Kontext der Dekade zur Überwindung von Gewalt ruft der Zentralausschuss die Mitgliedskirchen erneut auf,

· am Gebet für die Kirchen und die Menschen im Sudan festzuhalten;
· die Kirchen im Sudan bei ihrem fortgesetzten Zeugnis und Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung zu unterstützen und zu ermutigen;
· Informationen über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Machakos-Protokoll zu verfolgen und auszutauschen; und
· den sudanesischen Kirchen zu helfen, Zugang zu künftigen Verhandlungen im Rahmen des IGAD-Friedensprozesses zu erhalten.


III. Erklärung zur Gewalt in Kolumbien

Kolumbien ist ein Land, das durch Jahrzehnte der Gewalt gezeichnet ist. In den letzten Jahren hat die Gewalt dramatisch zugenommen; täglich kommen inmitten der anhaltenden sozialen und politischen Unruhen durchschnittlich 20 Menschen – darunter drei Kinder – ums Leben oder werden zum “Verschwinden” gebracht. Dass Führungskräfte wie auch Laien aus christlichen Kirchen zur Zielscheibe der Gewalt gemacht werden, ist eine relativ neue Erscheinung. Ein tragisches Beispiel ist der Mord an mehr als 100 Menschen (darunter mindestens 40 Kindern), die während der Kämpfe im Mai 2002 in Bellavista Zuflucht in einer Kirche gesucht hatten.

Wieder einmal kennt die Gewalt in Kolumbien keine Grenzen; die Situation des kolumbianischen Volkes erinnert an die Worte des Psalmisten:
Meine Kräfte sind vertrocknet wie eine Scherbe, und meine Zunge klebt mir am Gaumen, und du legst mich in des Todes Staub. Denn Hunde haben mich umgeben, und der Bösen Rotte hat mich umringt; sie haben meine Hände und Füße durchgraben. (…) Aber du, Herr, sei nicht ferne; meine Stärke, eile, mir zu helfen! Errette meine Seele vom Schwert, mein Leben von den Hunden! (Psalm 22, 16-17, 20-21)

Die Kirchen und die Zivilgesellschaft Kolumbiens widersetzen sich seit langen Jahren der militärischen Eskalation und haben umfangreiche gewaltfreie Proteste sowie Aktionen für eine friedliche Verhandlungslösung organisiert. Viele haben das mit ihrem Leben bezahlt und viele andere sahen sich durch Morddrohungen gezwungen, mit ihren Familien ins Ausland zu gehen. Die Anzahl der aus ihren Gemeinschaften vertriebenen Menschen beläuft sich auf nunmehr zwei Millionen, d.h. fünf Prozent der Gesamtbevölkerung; davon sind allein 2001 fast ein Viertel vertrieben worden. Die meisten der durch Gewalt und die Folgen der Umsetzung des “Plan Colombia“ vertriebenen Menschen sind Indios oder Afrokolumbianer; außerdem werden – wie so häufig bei Bürgerkriegen – Frauen und Kinder am stärksten in Mitleidenschaft gezogen.

Nach Auffassung der kolumbianischen Kirchen und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen liegt die Wurzel des Konflikts weder im Drogenhandel noch in der Gewalt der bewaffneten Guerillabewegungen (obgleich auch sie als mitverantwortlich betrachtet werden), sondern in der langen Geschichte sozialer Ungerechtigkeit, der Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht in den Händen einer Minderheit, in den Auseinandersetzungen um die Kontrolle potenziell reicher Ölvorkommen und in einer Gesellschaftsstruktur, die im Wesentlichen auf Ausgrenzung, Ungleichheit und Straflosigkeit beruht.

Nach jahrelangen Versuchen, der Gewalt durch eine Verhandlungslösung ein Ende zu setzen, brach die Regierung Anfang dieses Jahres die Friedensverhandlungen mit den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) ab und respektiert die entmilitarisierten Zonen nicht mehr. Durch Neuwahlen kam Alvaro Uribe Veles an die Macht. Kurz nach dessen Amtsantritt im August 2002 erklärte die Regierung den Ausnahmezustand und ihre Absicht, den Umfang der Streitkräfte zu verdoppeln sowie Verhandlungen mit den paramilitärischen Kräften aufzunehmen.

Diese Entwicklungen sind im Zusammenhang mit dem “Plan Colombia“ zu sehen, der finanziell, militärisch und politisch von den USA mitgetragen wird. Der Zentralausschuss hat diese im Wesentlichen militärische Strategie auf seiner Potsdamer Tagung (Februar 2001) scharf verurteilt und die Kirchen und den ÖRK aufgerufen, ihre ökumenischen Bemühungen um die Unterstützung einer Verhandlungslösung zu intensivieren. Aus dem “Plan Colombia“ ist später die „Andeninitiative“ geworden, in deren Rahmen militärische Operationen in mehreren Ländern der Region anliefen.

Daraufhin hat der ÖRK in Zusammenarbeit mit dem Lutherischen Weltbund im Ökumenischen Zentrum in Genf ein Ökumenisches Forum über Kolumbien veranstaltet. Hier kamen Vertreter/innen der kolumbianischen Kirchen und Zivilgesellschaft, des Lateinamerikanischen Rates der Kirchen (CLAI) sowie europäischer Kirchen und Hilfswerke zusammen, um zu überlegen, wie man auf den Krieg in Kolumbien reagieren kann. Das Forum rief dazu auf, die ökumenischen Maßnahmen auf internationaler Ebene zu stärken und im Rahmen der Dekade zur Überwindung von Gewalt die Friedensarbeit in den Vordergrund zu stellen.

Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, auf seiner Tagung in Genf vom 26. August – 3. September 2002, angesichts dieser tragischen Situation und der Bedrohung, die sie für den gesamten lateinamerikanischen Kontinent darstellt, und im Kontext der Dekade zur Überwindung von Gewalt,

bekräftigt seine Solidaritätsbekundungen und seine Gebete für die Menschen in Kolumbien und insbesondere für die Angehörigen und Freunde derer, die getötet, verstümmelt oder vertrieben wurden oder die „verschwunden“ sind, und mit den Kirchen Kolumbiens in ihrem mutigen und aufopferungsvollen Zeugnis und ihrem Einsatz für den Frieden;

ruft alle politischen, militärischen und kirchlichen Verantwortlichen in Kolumbien auf, nicht nachzulassen in ihrem Bemühen um eine friedliche Beilegung des Konflikts, die Entwaffnung der paramilitärischen Kräfte und die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung;

ruft die bewaffneten Widerstandsbewegungen auf, die für bewaffnete Konflikte geltenden Verhaltensregeln einzuhalten, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die die Zivilbevölkerung gefährden, und sich um eine Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen in Treu und Glauben zu bemühen;

wendet sich erneut gegen den “Plan Colombia“ und alle Strategien, die auf dem Ersteinsatz militärischer Gewalt beruhen;

fordert die Regierung von Kolumbien auf, alle Maßnahmen des Ausnahmezustands aufzuheben, die vollumfängliche Achtung der Menschenrechte der Bürger sicherzustellen, und die für Bürgerkriege geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird;

ruft die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit Nachdruck auf, alle ihre militärischen Kräfte einschließlich militärischer und anderer Berater unverzüglich aus Kolumbien und aus ihren anderen Einrichtungen in Lateinamerika abzuziehen;

fordert alle Regierungen in der Region auf, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine friedliche Beilegung des Bürgerkriegs zu fördern und des Weiteren die Rechte jener zu achten, die gezwungen sind, vor der Gewalt in Kolumbien zu fliehen, und ihre humanitären Bedürfnisse zu erfüllen;

würdigt die Bemühungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und die Arbeit, die ihr Amt in Kolumbien leistet, sowie auch die Bemühungen der nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen um Schutz und Hilfe für die Opfer und um den Aufbau von friedensschaffende Programmen;

macht die Mitgliedskirchen und Hilfswerke erneut aufmerksam auf die akute Situation in Kolumbien, spricht denjenigen, die ihr bereits Priorität eingeräumt haben, seinen Dank aus, und ruft auf zum Gebet und zu konkreter Solidarität mit den Kirchen, den Opfern und der Bevölkerung in Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird;

ruft insbesondere die Kirchen in den Vereinigten Staaten auf, bei ihrer Regierung dahingehend vorstellig zu werden, dass sie unverzüglich von ihrer Rolle im “Plan Colombia“ Abstand nimmt, dass die Auslandshilfe für Kolumbien nicht mehr für militärische, sondern nunmehr für humanitäre Zwecke zur Verfügung gestellt wird, und dass erneut eine Stärkung der Achtung der Menschenrechte angestrebt wird;

ruft den Stab des ÖRK auf, seine Bemühungen um die Unterstützung von Friedens- und Versöhnungsinitiativen in Zusammenarbeit mit den kolumbianischen Kirchen, dem CLAI und anderen kirchlichen und ökumenischen Partnern in aller Welt fortzusetzen und zu intensivieren.


IV. Erklärung zur Ökumenischen Reaktion auf den ISRAELISCH-PALÄSTINENSISCHEN KONFLIKT im Heiligen Land

Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 26. August – 3. September 2002 in Genf tagt,

an seinen „Protokollpunkt zur Situation im heiligen Land nach dem Ausbruch des zweiten palästinensischen Aufstands “erinnernd, der auf seiner letzten Tagung (Potsdam, Februar 2001) angenommen wurde und in dem der Zentralausschuss
seiner tiefen Trauer und ernsten Besorgnis über die neuerliche Eskalation der Gewalt in den palästinensischen autonomen und besetzten Gebieten und in Israel Ausdruck (verlieh), die in den vergangenen vier Monaten eine hohe Zahl an Menschenleben… gefordert hat;

alarmiert und bestürzt angesichts der Eskalation der Gewalt in den letzten 23 Monaten, die Hunderte von Menschenleben in Palästina und Israel gefordert hat und in der jüngeren Geschichte die schlimmste humanitäre Katastrophe über die palästinensische Bevölkerung gebracht hat;

noch einmal sein Mitgefühl und sein tief empfundenes Beileid gegenüber allen Opfern des Konflikts zum Ausdruck bringend, insbesondere gegenüber den Familien derer, die in Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten getötet worden sind;

die Unfähigkeit oder Weigerung der internationalen Gemeinschaft zutiefst bedauernd, besonders die der am unmittelbarsten betroffenen Regierungen, auf wiederholte Aufforderungen zur Etablierung einer Präsenz in der Region zu reagieren, die dafür sorgen würde, dass die Konfliktparteien die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates einhalten anstatt eine Fortsetzung der rechtswidrigen Handlungen und eine Zunahme von Misstrauen, Angst und Hass zu ermöglichen;

seine Überzeugung bekräftigend, dass eine gerechte und dauerhafte Lösung des arabisch-israelischen Konflikts durch aktive Verhandlungen auf der Grundlage der Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) des UN-Sicherheitsrates herbeigeführt werden muss;
seinen Aufruf wiederholend, die allgemein anerkannten Normen des Vierten Genfer Abkommens, die den Grundstein des humanitären Völkerrechts bilden und grundlegende rechtliche Normen für die Behandlung von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten oder unter Bedingungen der Besatzung enthalten, unter allen Umständen zu respektieren;

das Recht einer unter Besatzung lebenden Bevölkerung bekräftigend, sich gegen das Unrecht mit gewaltlosen Mitteln zu wehren, um seine Freiheit wiederzuerlangen;

seine Unterstützung für israelische und palästinensische Einzelpersonen und Organisationen wiederholend, die die Logik der Gewalt und Besatzung ablehnen und sich gemeinsam für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit, Verständigung und Versöhnung ihrer Völker einsetzen;

die Notwendigkeit der uneingeschränkten Respektierung der Heiligen Stätten bekräftigend und alle dagegen verstoßenden Aktionen verurteilend;

die Besetzung und den Missbrauch von kirchlichen und anderen religiösen Gebäuden und Stätten für militärische oder andere ihre religiöse Bestimmung missachtenden Zwecke verurteilend;

erneut seine Unterstützung zusichernd für die Kirchen und christlichen Gemeinschaften im Heiligen Land, die Wächter der Heiligen Stätten sind, für ihre Bemühungen, ihren Gemeinschaften zu dienen und Beistand zu leisten, und für ihr Zeugnis als Friedensstifter;

sein langjähriges Engagement für Dialog und Zusammenarbeit zwischen Christen, Muslimen und Juden wiederholend;

seine Überzeugung wiederholend, dass Jerusalem eine offene und integrative Stadt mit freiem Zugang für die palästinensische Bevölkerung bleiben und im Hinblick auf die Souveränität und die Staatsangehörigkeit ihrer Einwohner eine gemeinsame Stadt des Staates Israel und des künftigen Staates Palästina sein muss und dass Jerusalem eine Quelle des Friedens, der Stabilität und der Koexistenz sein kann anstatt Anlass zu Spaltung und Konflikt zu geben;

1. ruft erneut und nachdrücklich zum sofortigen Rückzug der israelischen Besatzungstruppen aus palästinensischem Gebiet auf, um die rechtswidrige Besetzung palästinensischer Gebiete zu beenden;

2. ruft Israel, die Besatzungsmacht, zur strikten Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und ihrer Verantwortlichkeiten gemäß des Vierten Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten auf;

3. nimmt den Bericht über die Schritte, die der Rat zur Umsetzung der Empfehlungen der Zentralausschusstagung in Potsdam unternommen hat, anerkennend entgegen;

4. unterstützt die Resolution des Exekutivausschusses vom September 2001 zu einer Ökumenischen Antwort auf den palästinensisch-israelischen Konflikt und begrüßt die beträchtlichen Bemühungen, die der Generalsekretär und der Stab zu ihrer Umsetzung unternommen haben;

5. bekräftigt im Kontext der Dekade zur Überwindung von Gewalt die von Christen mit Juden und Muslimen geteilte Überzeugung, dass alles menschliche Leben in den Augen Gottes heilig und das Nehmen von Leben unvereinbar ist mit den ethisch-moralischen Lehren der drei monotheistischen Religionen;
6. schließt sich den zahlreichen Christen in der Region und in aller Welt an, die alle im Zusammenhang mit diesem Konflikt begangenen Gewaltakte nachdrücklich bedauert haben, darunter auch
· die militärische Invasion und erneute Besetzung palästinensischer Gebiete, außergerichtliche Hinrichtungen palästinensischer Führer, die Tötung palästinensischer Zivilpersonen, kollektive Bestrafungen sowie die Zerstörung palästinensischer Häuser und palästinensischen Eigentums in Israel und in den besetzten Gebieten;
· alle Terrorakte gegen Zivilpersonen in Israel und den besetzten Gebieten, darunter auch die besorgniserregende Praxis organisierter und unterschiedsloser Selbstmordattentate;

7. ruft alle Beteiligten, einschließlich der Israelis und Palästinenser auf, die Sicherheit aller Zivilpersonen zu gewährleisten und die allgemein anerkannten Normen des humanitären Völkerrechts zu respektieren;

8. ruft die Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens zur Umsetzung ihrer Erklärung vom 5. Dezember 2001 auf, in der sie
die Besatzungsmacht auffordern, das (Abkommen) in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalems, uneingeschränkt und effektiv einzuhalten und sich jeglicher Verletzung des Abkommens zu enthalten .… (und in der sie) erneut die Rechtswidrigkeit der Siedlungen in den genannten Gebieten sowie ihrer Ausbreitung (bestätigen) und noch einmal auf die Notwendigkeit hinweisen, die Rechte aller Einwohner und ihren Zugang zu den Heiligen Stätten zu schützen und zu gewährleisten;

9. ruft mit Nachdruck die internationale Gemeinschaft und speziell das Quartett (Vereinte Nationen, Europäische Union, USA und Russische Föderation) auf, unter Bezugnahme auf die einschlägigen UN-Resolutionen eine aktivere, entschlossenere, objektivere und systematischere Vermittlerrolle zwischen den beiden Konfliktparteien einzunehmen und alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um weiteres Leiden und Blutvergießen zu vermeiden;

10. bittet die israelische Regierung nachdrücklich, die Wahl von Patriarch Irenäus I. zum Oberhaupt des Griechisch-Orthodoxen Patriarchats von Jerusalem anzuerkennen;

11. ruft die zuständigen Behörden auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Kirchen einzumischen;

12. begrüßt die positive Reaktion vieler Mitgliedskirchen und ökumenischer Partner auf den Aufruf, sich im Rahmen der Dekade zur Überwindung von Gewalt: Kirchen für Frieden und Versöhnung (2001-2010) und im Engagement für Versöhnung zwischen Israelis, Palästinensern und anderen zu einer aktionsorientierten ökumenischen Kampagne zur Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas zusammenzufinden, und bittet andere Partner eindringlich, sich ihnen anzuschließen und
a. das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) zu unterstützen, das eine konkrete Manifestation christlicher Solidarität durch aktive Präsenz und durch Zeugnis von gewaltlosem Widerstand gegen die Besetzung Palästinas darstellt, und durch Advocacy-Arbeit für größeres Bewusstsein in der Öffentlichkeit und für politische Veränderungen sorgen;
b. zu einer Aussetzung des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der EU und Israel aufzufordern, welches die “Beziehungen zwischen den Parteien wie auch das Abkommen selbst an die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze bindet, welche auch ihre Innen- und Außenpolitik bestimmt und ein wesentliches Element dieses Abkommens ist“, bis Israel diese Bestimmungen einhält;
c. Druck auf Regierungen auszuüben, speziell auf die USA, damit sie ihre Wirtschaftshilfe für den Staat Israel überprüfen und alle Formen der militärischen Zusammenarbeit mit Israel beenden, wozu auch die Einführung eines strengen Waffenembargos gehört, bis Israel die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates befolgt;
d. die ökumenischen Bemühungen im humanitären und Menschenrechtsbereich, mit denen auf die ständig größere menschliche Not reagiert werden soll, großzügig finanziell zu unterstützen;
e. gemeinsam für den Frieden und für alle, die sich für den Frieden einsetzen, sowie für eine Beendigung aller Formen von Gewalt im Heiligen Land zu beten und dabei zu versuchen, unseren gemeinsamen Hoffnungen und Erwartungen im Blick auf Frieden und Gerechtigkeit für alle Völker in diesen Ländern, wo unser Herr und Heiland Jesus Christus als Friedensfürst aufgenommen wurde, Gestalt zu verleihen.


V. ERKLÄRUNG ZU DEN GEFAHREN EINES MILITÄRISCHEN ANGRIFFS AUF DEN IRAK

Der Zentralausschuss, der vom 26. August bis 3. September 2002 in Genf tagt:

zutiefst besorgt und beunruhigt über die fortdauernden Anstrengungen der Vereinigten Staaten von Amerika, internationale Unterstützung für einen neuen Militärschlag gegen den Irak zu gewinnen, mit dem erklärten Ziel, die Regierung von Saddam Hussein zu stürzen;

an die Worte der Ersten Vollversammlung des ÖRK (1948) erinnernd: „Der Krieg als Mittel der Beilegung von Streitigkeiten ist unvereinbar mit der Lehre und dem Vorbild unseres Herrn Jesus Christus. Die Rolle, die der Krieg im heutigen internationalen Leben spielt, ist Sünde wider Gott und eine Entwürdigung des Menschen“;

an die Erklärung der Siebten Vollversammlung 1991 zum Golfkrieg, dem Nahen Osten und der Bedrohung des Weltfriedens und an seine Erklärung vom Februar 1998 über die Lage im Irak, in der er vor neuen Militärinterventionen warnte, die unweigerlich viele Menschenleben fordern und das Leid des irakischen Volkes verschlimmern würden, erinnernd und diese bekräftigend;

an spätere Maßnahmen und öffentliche Erklärungen des ÖRK erinnernd und sie bekräftigend, in denen der UN-Sicherheitsrat aufgerufen wurde, alle Sanktionen mit direkten und unterschiedslosen Auswirkungen auf die irakische Zivilbevölkerung unverzüglich aufzuheben;

seine Überzeugung wiederholend, dass „unter der Herrschaft Gottes kein Staat und keine Gruppe von Staaten das Recht (hat), gegen andere Rache zu üben. Ferner hat kein Staat das Recht, einseitige Urteile zu fällen oder einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Zerstörung eines anderen Landes führen und Leid und Verelendung für dessen Bevölkerung bedeuten.“ (Zentralausschuss, Potsdam 2001);

teilt die Ängste und Sorgen der Kirchen im Nahen und Mittleren Osten, die der Rat der Kirchen im Mittleren Osten in seiner Erklärung vom 5. August 2002 zum Ausdruck gebracht hat, und unterstützt dessen Aufruf zu „anhaltenden und entschlossenen diplomatischen und politischen Bemühungen, die die Regierung des Irak in die Verantwortung nehmen, und zu einer intensiven Kampagne mit dem Ziel, das irakische Volk wieder handlungsfähig zu machen und seine Würde wiederherzustellen“;

begrüßt die Christliche Erklärung, die Pax Christi, Vereinigtes Königreich, Mitte Juli veröffentlicht hat und in der die US-amerikanische Ankündigung von Kriegsplänen gegen den Irak mit eventueller britischer Unterstützung als unmoralisch und unrechtmäßig bezeichnet und bedauert wird, dass die mächtigsten Länder der Welt Krieg auch weiterhin als annehmbares Instrument der Außenpolitik ansehen und damit sowohl gegen die Vereinten Nationen als auch gegen die christliche Lehre verstoßen;

begrüßt des Weiteren Stellungnahmen von Kirchen in den USA, GB, Kanada, Australien und anderen Ländern, in denen schwere Bedenken angesichts eines drohenden Krieges gegen den Irak vorgebracht werden;

ruft die irakische Regierung auf, die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates einzuhalten, darunter auch die Forderungen, alle Massenvernichtungswaffen und dazu gehörigen Forschungs- und Produktionsanlagen zu zerstören, ohne Einschränkungen mit den zur Kontrolle der Einhaltung stationierten UN-Inspektoren zusammenzuarbeiten und die uneingeschränkte Achtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte all seiner Bürger und Bürgerinnen sicherzustellen.

ruft die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nachdrücklich auf, sich aller militärischen Drohungen gegen den Irak und der weiteren Planung militärischer Angriffe auf das Land zu enthalten;

bittet die internationale Gemeinschaft eindringlich, an den völkerrechtlichen Normen festzuhalten, sich dem Druck zur Beteiligung an militärischen Präventivschlägen gegen ein souveränes Land unter dem Vorwand des „Krieges gegen den Terrorismus“ zu widersetzen und verstärkt einzutreten für die Einhaltung der Irak-Resolutionen des UN-Sicherheitsrates durch nicht-militärische Mittel;

ruft alle Mitgliedskirchen und ökumenischen Partner auf, sich bei ihren Regierungen dafür einzusetzen, die Grundursachen des Konflikts anzugehen und der gravierenden humanitären Katastrophe im Irak Einhalt zu gebieten;

erneuert seine Solidaritätsbekundungen und Gebete für die Kirchen und Menschen im Irak.


VI. PROTOKOLLPUNKT ZUR TRAGÖDIE VOM 11. SEPTEMBER 2001 UND ZU DEN IMPLIKATIONEN DER REAKTION DER US-REGIERUNG

Der Zentralausschuss bringt seine groe Anerkennung für den Bericht zum Ausdruck, den er zu den umfangreichen Anstrengungen des Exekutivausschusses, des Generalsekretärs und der Stabsmitglieder des Rates als Antwort auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 entgegengenommen hat. Er billigt die Kurzbotschaft, die der Generalsekretär im Namen des Exekutivausschusses - der an jenem 11. September gerade in Genf tagte - an die US-amerikanischen Kirchen sandte, sowie das nachfolgende seelsorgerliche Schreiben, das er am 20. September ebenfalls an die US-amerikanischen Kirchen gesandt hat. In dem Brief vom 11. September heit es: "Wir beten vor allem für die Opfer dieser tragischen Anschläge und für ihre Angehörigen und Freunde. Wir beten inständig, dass damit der Terror ein Ende habe, und beschwören die Verantwortlichen, sich weiterer solcher Akte der Unmenschlichkeit zu enthalten." An diesen Gebeten halten wir fest.

Durch die Entsendung einer seelsorgerlichen Delegation "lebendiger Briefe" an die Kirchen in den USA hat der Rat der Solidarität und dem Mitgefühl - und auch den Warnungen - der Kirchen und angeschlossenen Räte in der ganzen Welt eindringlich Ausdruck verliehen. Das Team äuerte dazu: "Wir kommen aus Kontexten, die ebenfalls Verletzungen aufweisen, und möchten eure Wunden mittragen. Es hat uns demütig und mutig zugleich gemacht zu hören, dass sich kirchliche Führungspersönlichkeiten mit Fragen auseinandersetzen, die weit über ihre eigenen Probleme in den gröeren Kontext der Welt hinausgehen." Die US-amerikanischen Kirchen wurden durch die Unterstützung und das Mitgefühl ermutigt und aufgerichtet, die ihnen aus allen Teilen der Welt und auch von Menschen entgegengebracht wurden, die selbst die verheerenden Folgen von Terrorismus und Krieg erfahren haben.

Bei der Annahme dieses Protokollpunktes stellt der Zentralausschuss fest, dass seit den Anschlägen gerade ein Jahr vergangen ist, dass die tiefen Wunden noch nicht verheilt und die Menschen in den Vereinigten Staaten und anderswo noch immer zutiefst verunsichert sind. Wir stellen zugleich fest, dass diese Anschläge von einem finanzstarken und weitverzweigten terroristischem Netzwerk inszeniert wurden. Auerdem sehen wir, dass viele Mitglieder der US-amerikanischen Kirchen noch immer geistlich darum ringen müssen, die Spannung zu lösen, die zwischen einem durch diese Anschläge auf die Symbole und auf die Bürger der USA überhöhten Patriotismus und einer neuen Spiritualität besteht, welche dafür eintritt, die bisher nicht gekannte Verletzlichkeit anzunehmen und über die ethische Komplexität dieser Ereignisse nachzudenken.

Die US-amerikanischen Kirchen reagierten und reagieren auch weiterhin auf das Leid, auf die zerbrochenen Gemeinschaften und auf den Schock dieser neuen Verletzlichkeit. Viele US-amerikanische Kirchen haben öffentlich zu den negativen Konsequenzen der Reaktion ihrer Regierung auf die Terroranschläge Stellung genommen. Der Nationalrat der Kirchen Christi in den USA (NCCCUSA) erklärte bei seiner Vollversammlung im November 2001: "Wir sind der Überzeugung, dass die tragischen Anschläge vom 11. September und der sich daran anschlieende Krieg gegen den Terrorismus … ein kairos-Moment enthalten, einen Ort in Gottes Zeit - Zeit für die Kirche, die Fülle Gottes, unseres Schöpfers, Erlösers und Trösters, zu bezeugen." In dieser Erklärung äuerte der NCCCUSA zugleich tiefe Besorgnis über die Verletzung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte an denen, die von der US-Regierung inhaftiert worden sind, sowie die Hoffnung, dass die US-Regierung zusammen mit der Völkergemeinschaft auf die terroristische Bedrohung reagieren und für Gerechtigkeit und Frieden eintreten möge. Der Raum für eine öffentliche Diskussion über die derzeitige Reaktion der USA auf den Terrorismus ist begrenzt, und Kritik wird häufig als unloyal und unpatriotisch diffamiert.

Die militärische Reaktion der USA auf die Anschläge veranlasste den ÖRK zu einer Reihe klarer und angemessener öffentlicher Erklärungen. Mit der Dokumentation "Behind the News: Voices of Faith, Visions of Hope", die er gemeinsam mit ACT (Kirchen handeln gemeinsam) und dem Globalen Ökumenischen Aktionsbündnis herausgegeben hat, lieferte der Rat grundlegende Informationen und Analysen, die der Allgemeinheit ansonsten nicht zur Verfügung standen, und half damit Gemeinschaften und anderen, die Entwicklungen besser zu verstehen. Die beiden Konsultationen, die von der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten in Genf (November 2001) und in Washington D.C. (August 2002) einberufen worden sind, dienten zu Sondierungsgesprächen und halfen den Kirchen in aller Welt, über die Probleme und Herausforderungen nachzudenken und damit zu beginnen, gemeinsame Antworten zu entwickeln.

Das Hintergrundpapier zu Fragen von öffentlichem Interesse, das das Team für internationale Beziehungen für diese Tagung vorbereitet hat, bietet eine fundierte Analyse der Folgen, die die Reaktion der US-Regierung auf die Ereignisse vom 11. September hat. In Solidarität mit denen, die in den USA und in allen Teilen der Welt unter den Folgen der Ereignisse vom 11. September zu leiden haben, formulieren wir in der Hoffnung auf und im Gebet um eine gerechtere und friedlichere Welt die folgenden Anliegen:
1. Die Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit in der Welt. Die USA haben auf die Ereignisse des 11. September mit militärischen Mitteln geantwortet und unter Androhung schwerwiegender Konsequenzen Druck auf alle Länder ausgeübt, ihre Politik zu unterstützen. Dieser „Krieg gegen den Terrorismus“ hat dem Konzept „militärischer Lösungen“ für komplexe Fragen neuen Auftrieb gegeben und damit praktisch die Genehmigung erteilt, Bürgerkriege und andere bewaffnete Konflikte, einschließlich des israelisch-palästinensischen Konflikts, fortzuführen und zu verschärfen. Des Weiteren haben Regierungen in aller Welt den „Krieg gegen den Terrorismus“ benutzt, um die Unterdrückung politischer Gegner zu rechtfertigen. Mit ihrer Aufteilung der Welt in „gut“ und „böse“ hat die US-amerikanische Regierung dazu ermutigt, gefährlich vereinfachende Antworten auf komplexe Fragen zu geben. Die Kirchen tragen eine besondere Verantwortung dafür, sich der Übervereinfachung komplexer Realitäten zu widersetzen.

2. Die Auswirkungen auf Menschenrechte und Völkerrecht. In ihrer Reaktion auf die Anschläge hat die US-Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in anderen Teilen der Welt bedrohen. Sie hat auch andere Länder dazu aufgefordert, Gesetze zu verabschieden und Maßnahmen zu ergreifen, die denen der USA entsprechen. Damit hat sie zu politischen Entwicklungen in vielen Ländern beigetragen, die an die 1970er und 1980er Jahre erinnern, als repressive Militärregimes die Doktrin der „nationalen Sicherheit“ anwendeten, indem sie den Ausnahmezustand ausriefen, welcher den verfassungsmäßigen Schutz der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten aufhob. Sowohl die unmittelbaren als auch die langfristigen Implikationen dieser Entwicklung sind zutiefst beunruhigend und stellen für Christen eine Herausforderung dar, sich auch weiterhin für starke Menschenrechtsnormen einzusetzen, an deren Ausarbeitung die Kirchen maßgeblich beteiligt waren.

Auch hat die US-Regierung bei vielen Gelegenheiten zu verstehen gegeben, dass sie die Vereinten Nationen übergehen wird. Damit wie auch mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem neu eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof haben die USA völkerrechtliche Grundsätze und Normen ernsthaft untergraben. Sie gefährden hiermit ernsthaft die Anstrengungen zur Verwirklichung einer gerechten Weltordnung, die seit mehr als einem halben Jahrhundert andauern. Auch das langjährige Engagement der Kirchen für die Förderung des Völkerrechts und der internationalen Zusammenarbeit steht auf dem Spiel.

3. Die Praxis des Unilateralismus. Die Entschlossenheit der US-Regierung, erforderlichenfalls im Alleingang zu handeln und sowohl unter der Charta der Vereinten Nationen als auch unter eigenen vertraglichen Verpflichtungen Immunität für sich zu beanspruchen, legt die Saat zu schwerwiegenden internationalen Konflikten in der Zukunft. Sie hat bereits mehrere Verträge, die vorherige Regierungen unterzeichnet haben und von denen einige sogar vom Kongress ratifiziert worden sind, außer Kraft gesetzt (z.B. den ABM-Vertrag und den Umfassenden Kernwaffen-Teststoppvertrag). Auf UN-Tagungen vor und nach dem 11. September haben die USA bei Abrüstungsfragen über ökologische Anliegen bis hin zum Rassismus praktisch alleine gegen den Rest der Welt gestanden. Auch das ist beunruhigend. Wie die Teilnehmenden an der ÖRK-Tagung im August 2002 in Washington in ihrer Botschaft an den ÖRK-Zentralausschuss sagten, „entstehen friedliche Beziehungen zwischen Ländern und Völkern durch multilaterale Entscheidungsprozesse und nicht durch einseitige wirtschaftliche und militärische Maßnahmen eines einzigen Landes“.

4. Das weltweite Anwachsen des Militarismus und neuer militärischer Doktrinen. Bereits vor dem 11. September haben die USA ihre militärische Präsenz in aller Welt verstärkt. Diese Entwicklung hat sich seit dem 11. September beschleunigt und haben Angaben zufolge die USA heute Streitkräfte in mehr als 100 Ländern stationiert. Über diese Ausweitung ihres globalen militärischen Aktionsradius hinaus befürwortet die Bush-Regierung als Reaktion auf die von ihr wahrgenommene Bedrohung der Sicherheit der USA einseitige Präventivschläge. Dies steht im Widerspruch zur UN-Charta und führt zu Verhaltensmustern, die die internationale Sicherheit ernsthaft untergraben könnten. Die damit einhergehende Gleichsetzung von Sicherheit und militärischer Stärke steht in scharfem Kontrast zum Engagement der Kirchen für eine Sicherheit, die nur mit wirtschaftlicher Gerechtigkeit, Frieden und der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts verwirklicht werden kann.

Angesichts der realen, dauerhaften Bedrohung der Welt durch den Terrorismus bekräftigen wir, dass das effektivste Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus im Aufbau einer gerechteren Weltordnung liegt, die die Rechte und Würde aller Menschen bewahrt und bekräftigt. So mächtig die USA politisch, wirtschaftlich und militärisch auch sind, sie sind doch nur eines von vielen Ländern. Es steht ernsthaft zu hoffen, dass die US-Regierung wieder mit anderen Ländern zusammenarbeiten wird, um die Rahmenbedingungen für die Weltordnung zu stärken, an deren Gestaltung sie auf der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen in San Francisco massgeblich mitgearbeitet hat.

Den Kirchen aller Länder kommt die entscheidende ethische und moralische Verantwortung zu, der Macht mit Wahrheit zu begegnen. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung ist es erforderlich, intensiv über die Probleme zu diskutieren und im Gebet eine christliche Antwort auf diese Fragen zu finden. Im Rahmen der Dekade zur Überwindung von Gewalt sollen die Kirchen Versöhnung und Heilung fördern, ihre Anstrengungen im interreligiösen Dialog verstärken und ihre Beziehungen zu einander intensivieren, wenn sie auf die Herausforderung dieser neuen und bedrohlichen Weltordnung eingehen. Wir sind aufgerufen, uns diesen Fragen im Geist der Worte Christi an seine Jünger zuzuwenden:

Ihr habt gehört, was gesagt worden ist: „Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen.“ Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen, damit ihr Kinder seid eures Vaters im Himmel. Denn er lässt seine Sonne aufgehen über Böse und Gute und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte. (Mt 5, 43-45)


VII. PROTOKOLLPUNKT ÜBER DIE NEUVERHANDLUNG DER FREIEN ASSOZIIERUNGSVERTRÄGE ZWISCHEN DEN USA UND DEN FÖDERIERTEN STAATEN VON MIKRONESIEN UND DER REPUBLIK DER MARSHALLINSELN

Nach dem Zweiten Weltkrieg übertrugen die Vereinten Nationen den USA die Treuhandverwaltung von Mikronesien und den Marshallinseln mit der Auflage, die beiden Länder im Pazifik bei der Erlangung ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu unterstützen. Diese Inseln, die auf halbem Wege zwischen Hawaii und Australien liegen, wurden von US-amerikanischen Politikern stets unter militärstrategischen Gesichtspunkten gesehen, und von 1946 bis 1958 führten die USA 67 Atomtests auf den Marschallinseln durch.

Von 1986 an wurden die Beziehungen der USA mit den Föderierten Staaten von Mikronesien und der Republik der Marshallinseln durch Freie Assoziierungsverträge geregelt, die 2001 ausliefen und bis Oktober 2003 neu verhandelt werden. Anfang September 2002 wird eine Delegation von Kirchenvertretern/innen von den Marshallinseln auf Einladung zweier US-amerikanischer Kirchen Washington D.C. besuchen, um mit Kongressabgeordneten über die Verträge zu diskutieren, die von den Verantwortlichen in Mikronesien und den Marshallinseln in Unkenntnis der vollen Auswirkungen der Atomtests und der tatsächlichen Kosten der Unabhängigkeit und der Beseitigung der durch die Atomtests verursachten Umweltschäden ausgehandelt worden waren.
Im Jahr vor der Vollversammlung in Vancouver (1983) sandte der Ökumenische Rat der Kirchen im Rahmen der Teambesuche vor der Vollversammlung eine Delegation nach Mikronesien und auf die Marshallinseln, die ihn über die Gesundheitsprobleme informierte, welche durch die Atomversuche hervorgerufen worden waren, wie auch über die Zwangsumsiedlungen, in deren Rahmen einige der Atolle der Marshallinseln geräumt wurden, um den militärstrategischen Erfordernissen der USA zu entsprechen. Mehrere Wochen vor der Vollversammlung in Vancouver wurde eine vierköpfige Delegation, der ein Nuklearphysiker angehörte, auf die Marshallinseln und nach Mikronesien entsandt, um sich ein Bild von den Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit der Menschen und den sozialen und menschlichen Kosten der militärischen Präsenz der USA zu machen. Der Bericht dieser Delegation wurde in Vancouver entgegengenommen, wo Darlene Keju-Johnson, eine Frau von den Marshallinseln, sehr eindrucksvoll ihre persönlichen Erfahrungen schilderte und die Vollversammlungsdelegierten informierte, dass das Problem der nuklearen Strahlung sehr viel größer war, als die USA zugaben. Sie wies darauf hin, dass die USA die Gesundheitsversorgung der Inseln auf die Bewohner von nur zwei Atollen beschränkten. Darlene starb 1996 im Alter von 45 Jahren an Brustkrebs.

Mit seinem umfangreichen Bericht hat der ÖRK zwar eine hervorragende Grundlage geschaffen, doch wurde in den letzten Jahren nur noch geringfügig an dem Thema weitergearbeitet. Kürzlich ist eine Studie der Universität Hawaii veröffentlicht worden, in der ermittelt wurde, dass die 67 Kernexplosionen auf den Atollen etwa die gleiche Sprengwirkung hatten wie 10 Hiroshima-Bomben in jeder Woche der gesamten Testzeit. Ebenso lässt ein kürzlich freigegebenes Dokument der US-Regierung, der "Solomon Report", das Bestreben erkennen, beide Länder im Pazifik durch "strategisch-wirtschaftliche Abhängigkeit" auf Dauer an die USA zu binden. Zu alledem kommt jetzt noch der ökologische Einfluss der Erderwärmung auf die in Meereshöhe gelegenen Inseln hinzu.

Der Zentralausschuss ersucht daher den ÖRK, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Neuverhandlungen über die Freien Assoziierungsverträge zu beobachten, sich mit den Problemen und Anliegen der Völker von Mikronesien und der Marshallinseln zu befassen und zusammen mit den US-amerikanischen Kirchen zu sondieren, wie ihr Eintreten für eine gerechte Entschädigung und die Streichung ungerechter Vorschriften aus dem Vertrag unterstützt werden kann. Diese Arbeit ist mit ähnlichen Bemühungen des Rates um eine gerechte Wiedergutmachung für Schäden zu verbinden, welche dem Land und den Völkern im gesamten Pazifik - insbesondere auf und im Umfeld von Tahiti - durch die französischen Atomversuche zugefügt worden sind.


VIII. Information zu Indonesien

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten hat sich ferner mit dem Antrag im Zusammenhang mit den anhaltenden Spannungen zwischen Religions- und ethnischen Gemeinschaften in Indonesien befasst und teilt dem Zentralausschuss mit, dass er im Rahmen der laufenden Arbeit des ÖRK und im Einklang mit dem Verfahren für die Behandlung von Fragen von öffentlichem Interesse darauf reagiert hat. Wie bereits in dem Vorläufigen Bericht zu Fragen von öffentlichem Interesse vom Team für internationale Beziehungen verfasst, hat der Rat den anhaltenden Spannungen und dem Konflikt zwischen Muslimen und Christen in Indonesien und insbesondere auf Aceh und auf den Molukken hohe Priorität eingeräumt. Zurzeit sind insbesondere die Vorgänge in Süd- und Mittelsulawesi besorgniserregend, wo - entgegen den zwischen den muslimischen und den christlichen Gemeinschaften und der Regierung von Indonesien geschlossenen Malino-Verträgen I und II - Gewalt und Blutvergieen unvermindert anhalten. Auf das oben genannte Ersuchen hin soll ein Brief verfasst werden, indem die Präsidentin von Indonesien erneut auf die ökumenischen Anliegen hingewiesen werden soll. Das ÖRK-Team für internationale Angelegenheiten wird in engem Kontakt zu den Kirchen in Indonesien und zur Asiatischen Christlichen Konferenz auch künftig die Entwicklungen aufmerksam beobachten; es wird ein seelsorgerlicher Besuch von Teammitgliedern und wichtigen Partnern geplant, um den Kirchen auch weiterhin ökumenische Solidarität zu bekunden, in der Hoffnung, ihnen dadurch bei der Wiederherstellung des friedlichen Zusammenlebens der Gemeinschaften behilflich sein zu können.


IX. Dank an Pfr. Dwain Epps

Dwain Epps verlässt jetzt seinen langjährigen, engagierten Dienst in der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten des Ökumenischen Rates der Kirchen und geht in den Ruhestand; deshalb möchte der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten Dwain im Namen des Zentralausschusses des ÖRK seinen tief empfundenen Dank für seinen Beitrag zu den Beratungen aussprechen und ihm für seinen Ruhestand alles Gute wünschen. Wir haben von seinem umfangreichen Wissen profitiert. Er hat uns mit seiner hervorragenden Fähigkeit, präzise und konsensfähige Texte zu formulieren, wertvolle Hilfe geleistet und dem Rat im Bereich der internationalen Angelegenheiten Wegweisung gegeben. Seine theologischen Erkenntnisse und seine politischen Analysen sind uns in erheblichem Umfang zugute gekommen. Vor allem aber haben wir seinen Humor, seine Gesellschaft, seine Freundschaft und seine tiefe Verbundenheit mit der ökumenischen Bewegung geschätzt. Kurz gesagt: wir werden ihn sehr vermissen.